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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss
Aufträge müssen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form erteilt werden. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Vertrag als geschlossen. Im Vorfeld sind die Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich. Nach Angebotsabgabe seitens des Auftragnehmers ist ein Direktkontakt zu jedem Künstler, dessen Leistung Gegenstand des Angebots ist, unzulässig.

2. Geistiges Eigentum
Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum des Auftragnehmers bzw. den mit ihr zusammenarbeitenden Künstlern, Ideengebern, und anderen Personen, die ihr geistiges Eigentum in die Arbeit des Auftragnehmers einbringen. Eine unbefugte Verwendung verpflichtet zum Schadensersatz.

3. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Bezug auf Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einer vom Auftragnehmer durchgeführten Veranstaltung stehen, nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung des Auftragnehmers für das schuldhafte Verhalten Dritter insbesondere Veranstaltungsbesuchern ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgemäßen und sachgerechten Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen in irgendeiner Weise gehindert wird, insbesondere in Fällen höherer Gewalt sowie Krankheit, Unfall, Ausfall von Flug- oder Bahnverbindungen usw.. Zugleich erlischt in diesen Fällen der Entgeltanspruch des Auftragnehmers.

4. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist ab Kenntniserlangung verpflichtet, dem Auftragnehmer über vorhandene und neu hinzutretende Umstände, die die Durchführung der künstlerischen Tätigkeit berühren, unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer ferner, Personen, die an der vom Auftragnehmer durchgeführten Veranstaltung direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der vom Auftragnehmer vermittelten Künstler und anderer Personen, solange diese sich vom Auftragnehmer vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von einem Jahr nur in schriftlichen Einverständnis durch den Auftragnehmer erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung ist der Auftraggeber zur sofortigen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung mit dem Abgeworbenen verpflichtet. Jedem im Auftrag des Auftragnehmers tätigen Künstler wird unmittelbar am Veranstaltungsort von Seiten des Auftraggebers eine angemessene Garderobe (Räumlichkeit mit Wasseranschluss, Sitzgelegenheit etc.) zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wird jedem im Auftrag des Auftragnehmers tätigem Künstler alkoholfreie Getränke sowie ein warmes Essen (nach Absprache ggf. auch vegetarisch) gestellt.

5. Kündigung
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Kündigung des Auftrages zu. Die Kündigung hat gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erfolgen. Macht der Auftraggeber hiervon bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag Gebrauch, reduziert sich der vereinbarte Entgeltanspruch des Auftragnehmers um 50 %, innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag um 20 %. Kündigt der Auftraggeber erst am Veranstaltungstag, steht dem Auftragnehmer der volle Entgeltanspruch zu.

6. Zahlungsbedingung
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu zahlen.

7. GEMA, Nutzungsrechte
Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Auftraggeber, er trägt die alle damit verbundenen Abgaben. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung haftet der Auftraggeber im vollem Umfang.

8. Foto- und Filmaufnahmen
Die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken der durch den Auftragnehmer veranstalteten Aufführung bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung durch den Auftragnehmer in Absprache mit den Künstlern. Liegt die Einwilligung vor, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber Duplikate aller Foto- und Filmaufnahmen sowohl dem Auftragnehmer als auch den jeweiligen Künstlern unentgeltlich zur Verfügung stellt, und der Auftragnehmer sowie auch die mit ihm zusammenarbeitenden Künstler diese auch zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden dürfen.

9. Schlussbestimmung
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Köln. Im Falle der Ungültigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die Regelung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Ist eine solche nicht denkbar, tritt die entsprechende gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.